Rechtsprechung
OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 19a, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG
Rapidshare haftet nur EINGESCHRÄNKT für Urheberrechtsverstöße von Kunden nach Linkfreigabe an Dritte / Eingeschränkte Prüfpflicht des Hosters - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.de
- Telemedicus
Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abrufbereites Zuverfügungstellen von auf einem Server gespeicherten Werken für Dritte als ein urheberrechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen der Werke; Anwendbarkeit der Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes (TMG) auf Unterlassungsansprüche; Täterschaftlicher ...
- webhosting-und-recht.de
Haftung von Rapidshare I
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
UrhG § 19a; ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ; TMG § 7; ; TMG § 8; ; TMG § 9; ; TMG § 10; ; TMG § 10 S. 1; ; TMG § 10 S. 1 Nr. 2
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Kontrollpflichten von Sharehostern
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
- beck.de (Kurzinformation)
«RapidShare» zu Überprüfung von Linklisten Dritter verpflichtet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Webhoster muss nicht vorsorglich nach Urheberrechtsverletzungen suchen
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Rapidshare
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.01.2007 - 28 O 15/07
- LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
- OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Papierfundstellen
- ZUM-RD 2007, 581
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, finden die Haftungsprivilegien der §§ 7-10 TMG (vormals § 8-11 TDG) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, nämlich keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236 [246 ff.] = GRUR 2004, 860 [862 f.] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [710] - Internetversteigerung II).Die Teilnehmerhaftung des Anstifters oder Gehilfen setzt zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGHZ 158, 236 [250] - Internetversteigerung I m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 708 [710] - Internetversteigerung II).
Dass der Antragsgegner - wie er selbst einräumt - mit gelegentlichen Urheberrechtsverstößen bei der Nutzung seines Internet-Dienstes rechnet, reicht dagegen für einen wenigstens bedingten Anstifter- oder Gehilfenvorsatz nicht aus (vgl. für den Betreiber einer Versteigerungsplattform in Bezug auf Markenverletzungen BGH, GRUR 2007, 708 [710] - Internetversteigerung II).
aa) Für eine Urheberrechtsverletzung oder die Verletzung eines anderen absoluten Schutzrechts (wie sie hier vorliegt, so dass es auf die - derzeit noch unentschiedene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Fälle des Verhaltensunrechts nicht ankommt) kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Guts beiträgt (BGHZ 148, 13 [17] - ambiente.de; BGH, WRP 2002, 532 = GRUR 2002, 618 [619] - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236 [251] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [711] - Internetversteigerung II).
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (st. Rspr.: BGH, WRP 1997, 325 = GRUR 1997, 313 [315 f.] - Architektenwettbewerb; GRUR 2007, 708 [711] - Internetversteigerung II m.w.N.).
Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für ihn immer dann, wenn er vom Rechtsinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; in diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren (§ 10 S. 1 Nr. 2 TMG bzw. § 11 S. 1 Nr. 2 TDG), sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGHZ 158, 236 [251 f.] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [712] - Internetversteigerung II).
Auf Urheberrechtsverletzungen, die vom Antragsgegner nicht durch zumutbare Kontrollmaßnahmen verhindert werden können, ist auch das gerichtliche Unterlassungsgebot nicht zu erstrecken (vgl. BGH, GRUR 2007, 708 [712] - Internetversteigerung II).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, finden die Haftungsprivilegien der §§ 7-10 TMG (vormals § 8-11 TDG) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, nämlich keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236 [246 ff.] = GRUR 2004, 860 [862 f.] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [710] - Internetversteigerung II).Die Teilnehmerhaftung des Anstifters oder Gehilfen setzt zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGHZ 158, 236 [250] - Internetversteigerung I m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 708 [710] - Internetversteigerung II).
aa) Für eine Urheberrechtsverletzung oder die Verletzung eines anderen absoluten Schutzrechts (wie sie hier vorliegt, so dass es auf die - derzeit noch unentschiedene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Fälle des Verhaltensunrechts nicht ankommt) kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Guts beiträgt (BGHZ 148, 13 [17] - ambiente.de; BGH, WRP 2002, 532 = GRUR 2002, 618 [619] - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236 [251] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [711] - Internetversteigerung II).
Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für ihn immer dann, wenn er vom Rechtsinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; in diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren (§ 10 S. 1 Nr. 2 TMG bzw. § 11 S. 1 Nr. 2 TDG), sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGHZ 158, 236 [251 f.] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [712] - Internetversteigerung II).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Die Teilnehmerhaftung des Anstifters oder Gehilfen setzt zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGHZ 158, 236 [250] - Internetversteigerung I m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 708 [710] - Internetversteigerung II).aa) Für eine Urheberrechtsverletzung oder die Verletzung eines anderen absoluten Schutzrechts (wie sie hier vorliegt, so dass es auf die - derzeit noch unentschiedene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Fälle des Verhaltensunrechts nicht ankommt) kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Guts beiträgt (BGHZ 148, 13 [17] - ambiente.de; BGH, WRP 2002, 532 = GRUR 2002, 618 [619] - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236 [251] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [711] - Internetversteigerung II).
- LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
Zur Prüfungspflicht des Portalbetreibers vor und nach einer Rechtsverletzung
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 15/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Im Grundsatz zu Recht hat das Landgericht - auf dessen Urteil (ZUM 2007, 665) der Senat Bezug nimmt - den Antragsgegner nach vorangegangener Abmahnung der Antragstellerin als verpflichtet angesehen, das öffentliche Zugänglichmachen der streitbefangenen urheberrechtlich geschützten Musikwerke über sein Internetangebot zu unterlassen; jedoch beschränkt sich seine Unterlassungsverpflichtung - soweit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes feststellbar - auf Rechtsverletzungen, die auf Grund einer dem Antragsgegner zumutbaren regelmäßigen Überprüfung der in der Urteilsformel genannten Link-Sammlung aufgedeckt und unterbunden werden können.
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
aa) Für eine Urheberrechtsverletzung oder die Verletzung eines anderen absoluten Schutzrechts (wie sie hier vorliegt, so dass es auf die - derzeit noch unentschiedene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Fälle des Verhaltensunrechts nicht ankommt) kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Guts beiträgt (BGHZ 148, 13 [17] - ambiente.de; BGH, WRP 2002, 532 = GRUR 2002, 618 [619] - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236 [251] - Internetversteigerung I; BGH, GRUR 2007, 708 [711] - Internetversteigerung II). - BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94
Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (st. Rspr.: BGH, WRP 1997, 325 = GRUR 1997, 313 [315 f.] - Architektenwettbewerb; GRUR 2007, 708 [711] - Internetversteigerung II m.w.N.). - OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07
Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com
Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07
Der Antragsgegner betreibt über die Internet-Seite www.s.de seit Ende 2004 einen sogenannten Sharehoster-Dienst (ein über die Seite www.s.com seit Oktober 2006 tätiges Schwesterunternehmen ist Antragsgegnerin in dem Parallelverfahren 6 U 86/07 OLG Köln).
- OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07
Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com
Auf einen daneben vom Antragsgegner zu 2.) schon seit Ende 2004 über die Seite www.s.de betriebenen Dienst bezieht sich das Parallelverfahren 6 U 100/07 OLG Köln. - LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den …
Da der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG und der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG nach § 101 Abs. 3 UrhG denselben Auskunftsumfang haben, kam es nicht darauf an, ob die Verfügungsbeklagte zudem Störerin war (siehe hierzu z. B. OLG Hamburg, 30.11.2009 - 5 U 111/08, MMR 2010, 51 ff - Rapidshare II; LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08, ZUM 2009, 863 ff - Rapidshare III; OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07, ZUM-RD 2009, 246 ff - Usenet I; enger z. B. OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07, ZUM-RD 2007, 581 - Rapidshare), wie es für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG erforderlich wäre.